Jahresbericht 2025

Vision: «Die Stiftung BENEFO fördert eine gesunde und gewaltfreie Gesellschaft, gewährleistet gesetzliche Hilfeleistungen und fördert die Selbstbestimmung der Betroffenen. Ihre Beratungsstellen sind anerkannt und stehen für Professionalität, Kompetenz und Niederschwelligkeit.»

Liebe Lesende
Dieses Jahr werden wir erstmals unseren Geschäftsbericht nicht wie bisher in Papierform versenden, sondern Ihnen den elektronischen Zugang dazu über einen interaktiven Link auf dem Jahresbrief anbieten und damit die Umwelt schonen. Damit einher geht auch unser neuer Auftritt und unsere neu definierte Vision, die wir anlässlich der Strategietagung 2025 beschlossen haben. Der neue frische, schnörkel- und zeitlose Schriftzug BENEFO, der gleichzeitig auch unser Logo ist, soll darstellen, dass unsere Beratungsleistungen unvoreingenommen, unabhängig, verbindlich und dabei auch empathisch sind und auf die Bedürfnisse unserer Klientschaft fokussieren, deren Würde respektieren und sie darin fördern sollen, wieder selbstbestimmt handeln zu können.

Das Jahr 2025 war bei der BENEFO geprägt von einer weiterhin stetig steigenden Nachfrage nach den verschiedenen Beratungsleistungen, insbesondere bei der Opferhilfe. Unsere Mitarbeiterinnen haben mit einer starken Teamleistung nicht nur die anfallen Arbeiten mit Entschlossenheit und Begeisterung erledigt, sondern mithilfe der Geschäftsleitung stets auch nach Möglichkeiten der Effizienz- und Qualitätssteigerung gesucht, Massnahmen auf ihre Machbarkeit hin geprüft und erfolgreich umgesetzt.

Daneben konnten wir die im Vorjahr heruntergefahrene Öffentlichkeitsarbeit wieder aufnehmen, sei es mit Zeitungsberichten zur Fallarbeit, mit Interviews und Pressebeiträgen zu aktuellen Fragen, Vorträgen bei Partnerorganisationen oder Standaktionen im Rahmen der «16 Tage gegen Gewalt».

Nicole Zeitner ist nach 5 Jahren aus dem Stiftungsrat zurückgetreten. Für ihr Engagement zugunsten unserer Anliegen in Politik und Gesellschaft danken wir ihr herzlich und wir sind sehr froh, mit Isabelle Vonlanthen eine gut vernetzte und tatkräftige neue Stiftungsrätin gefunden zu haben.

Auch unseren Trägerorganisationen und Spendern, dem Kanton Thurgau und allen unseren Partnerorganisationen möchte ich an dieser Stelle herzlich danken, denn nur mit Ihrer ideellen und finanziellen Unterstützung und einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe können wir unseren Auftrag nicht nur erfüllen, sondern unsere Tätigkeiten so ausüben, dass sie für alle Beteiligten einen wertvollen Mehrwert darstellen.

Barbara Schneider-Grin, Präsidentin des Stiftungsrates

Mitteilung der Geschäftsleitung

Das Jahr 2025 war geprägt von Teambuilding und Vernetzung. Die Zusammenarbeit im Team gestaltete sich sehr positiv und machte mir Freude. In zahlreichen Netzwerktreffen mit anderen Organisationen wurden die Beratungsstellen der Stiftung vorgestellt. Die Ausgaben wurden umsichtig gesteuert, wodurch der Verlust deutlich unter dem Budget blieb. Zur Effizienzsteigerung erfolgte ab Februar ein Wechsel des IT-Anbieters, der mit unvorhergesehenen Kosten verbunden war. Gegen Jahresende fand ein Gespräch mit der neuen Regierungsrätin Ruth Faller Graf statt, um Anpassungen der Leistungsvereinbarung ab 2027 vorzubesprechen, insbesondere zur Finanzierung des gestiegenen Beratungsaufwandes in der Opferhilfe.

Manuela Reuss, Geschäftsleiterin

Opferhilfe

Die Fallzahlen in der Opferhilfe haben im Berichtsjahr deutlich zugenommen. Diese Entwicklung war absehbar und zeigt sich auch unabhängig davon, ob das Jahr 2024 als Referenz herangezogen wird (2023: total 1031 bearbeitete Dossiers). Die Zunahme ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen, insbesondere auf das Bevölkerungswachstum, die steigende Anzahl von Straftaten sowie auf das verbesserte Wissen betroffener Personen über bestehende Fachstellen und ihre Rechte.

Die Chat-Beratungen verfolgten das Ziel, weitere Betroffene zu erreichen. Dieses Angebot konnte im Jahr 2025 nicht weitergeführt werden. Nach Einreichung des Schlussberichts an den Bund sowie des Rechenschaftsberichts an den Kanton Thurgau konnten die verbleibenden Finanzmittel bezogen werden, was eine spätere Wiederaufnahme des Angebots ermöglichen könnte.

Die römisch-katholische Kirche hat entschieden, ab Januar 2025 keine spezialisierte Anlaufstelle für Opfer kirchlicher Gewalt mehr zu betreiben. Seither sind für alle entsprechenden Fälle die kantonalen Opferhilfestellen zuständig. Der Kanton Thurgau gehört zum Bistum Basel, die Zusammenarbeit wurde neu geregelt.

Die Inbetriebnahme der Notrufnummer 142 wurde von der Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren auf den 1. Mai 2026 verschoben. Im Kanton Thurgau besteht hierzu eine Zusammenarbeit mit der Dargebotenen Hand; die Schulungen dazu wurden im November 2025 abgeschlossen. Zudem verabschiedete der Bundesrat am 22. Oktober 2025 die Botschaft zu einer Teilrevision des Opferhilfegesetzes, um die medizinische Hilfe und der Zugang zur rechtsmedizinischen Dokumentation für Opfer von Gewalt zu verbessern.

BERATUNGSSTATISTIK 2025 2024
Bearbeitete Dossiers 993 993
Weibliche / männliche
Opfer von Straftaten
72 / 28 % 72 / 28 %
Minderjährige / volljährige
Opfer von Straftaten
22 / 78 % 22 / 78 %
Straftaten
Körperverletzungen inkl. Verkehrsunfälle 55 % 55 %
Erpressung, Drohung, Nötigung, Raub 16 % 16 %
Sexualdelikte an Erwachsenen 13 % 13 %
Sexuelle Handlungen mit Kindern 8 % 10 %
Tötungen (inkl. Strassenverkehr) 3 % 2 %
Andere oder unklar 5 % 5 %

Beratungsstelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität

Die Nachfrage ist gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen. Gleichzeitig zeigte sich eine auffällige Zunahme psychisch belasteter Frauen.

Wir begleiten Frauen psychosozial und rechtlich durch die gesamte Zeit der Schwangerschaft und auch noch ein Jahr nach der Geburt. Besonders positiv: Immer mehr Männer bringen sich aktiv ein. Gerade bei den Schwangerschaftskonfliktberatungen liegen die Vorstellungen darüber, ob eine Schwangerschaft weitergeführt werden soll oder nicht, oft weit auseinander. Diese Entscheidung trifft die werdende Mutter. Wir unterstützen die werdenden Väter darin ihre Rolle zu finden, und klären wichtige Fragen zu Unterhalt und Besuchsrecht.

Ein starkes Netzwerk ist die Basis unserer Arbeit. Gerade bei jungen Eltern, oder Eltern mit besonderem Unterstützungsbedarf, kooperieren wir eng mit Fachkräften aus dem Gesundheitswesen, um eine lückenlose und ganzheitliche Begleitung zu garantieren. Auch in finanziellen Krisen unterstützen wir Klientinnen und Familien beim Finden von Lösungen.

Beratungsstatistik fapla

Rechtsauskunft für Familienfragen

Die Stiftungsrätinnen haben an der Strategie-Sitzung beschlossen, dieses Angebot weiterzuführen und mittels Spendengelder zu finanzieren. Die vorliegenden Zahlen zeigen deutlich, dass die Nachfrage besteht und diese kontinuierlich zunimmt. Mit dem Angebot der BENEFO wird eine Kurzberatung von 20 Minuten bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt erschwinglich. Die Ratsuchenden zahlen lediglich eine Spesenentschädigung von 20 Franken. Im Berichtsjahr waren acht Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ehrenamtlich für die BENEFO tätig.

Beratungsstatistik Rechtsauskunft